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Von Psychiatrischen Gutachten abweichende Beurteilung behandelnder Ärzte
2009-07-01 16:31:00
Eine psychiatrische Begutachtung kann nicht ermessensfrei erfolgen. Es besteht zwangsläufig ein gewisser Spielraum für unterschiedliche Interpretationen. Eine medizinische Administrativ- oder Gerichtsexpertise darf aber nicht stets in Frage gestellt werden, wenn behandelnde Ärzte zu einer anderen Einschätzung gelangen oder an früher geäusserten abweichenden Auffassungen festhalten. Wenn allerdings die behandelnden Ärzte objektiv feststellbare Gesichtspunkte vorbringen, welche in der Begutachtung unerkannt geblieben sind und die zu einer anderen Beurteilung führen, müssen weitere Abklärungen erfolgen.